Oralchirurgie

Operative Zahnentfernung / Zahnextraktion

Der Grund für eine Zahnentfernung ist sehr unterschiedlich; in den meisten Fällen ist der Zahn kariös zerstört und/oder hat an der Wurzelspitze eine Entzündung (Granulom).

Diese Zähne müssen durch eine Osteotomie, d. h. durch operative Freilegung des Zahnes im Kieferknochen entfernt werden. Werden solche Zähne nicht entfernt, können folgende Komplikationen auftreten:

  • massive akute, beziehungsweise chronische Entzündungen und bakterielle Infektionen
  • Ausbildung von Kieferzysten mit Verdrängung des Knochengewebes
  • Beschädigung der Nachbarzähne durch Karies
Operative Zahnentfernung retinierter oder teilretinierter Zähne

Die retinierten Zähne sind in über 90% der Fälle die Weisheitszähne, die nicht mehr genügend Platz im Kiefer haben.

Der Zahn wird unter Lokal-Anästhesie entfernt, wobei sie außer Druck nichts spüren sollten. Sollte die Anästhesie nicht ausreichen, werden wir auf Ihren Wunsch nachinjizieren.

Diese Zähne müssen durch eine Osteotomie, d. h. durch operative Freilegung des Zahnes im Kieferknochen entfernt werden. Werden solche Zähne nicht entfernt, können folgende Komplikationen auftreten:

  • massive akute, beziehungsweise chronische Entzündungen und bakterielle Infektionen
  • Ausbildung von Kieferzysten mit Verdrängung des Knochengewebes
  • Beschädigung der Nachbarzähne durch Karies
  • Veränderungen bzw. Verschiebungen in der Zahnstellung
  • Wurzelwachstum im Unterkiefer mit Veränderung und Gefährdung von Nervenstrukturen
Operative Freilegung eines verlagerten Zahnes

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit wichtige Zähne (meistens Eckzähne) chirurgisch freizulegen und mit einer festsitzenden Zahnspange an die richtige Stelle in der Zahnreihe einzuordnen.

Damit kann man verhindern, die Lücke durch Zahnersatz oder Implantate schließen zu müssen. Löst sich die auf dem Zahn angebrachte Halterung, kann es zum Zuwachsen der Schleimhaut über dem Zahn kommen und der Eingriff muss wiederholt werden.

Wurzelspitzenresektion

Marktote Zähne, d. h. Zähne die wurzelbehandelt sind oder deren Nerv abgestorben ist, können an der Wurzelspitze eine entzündliche Auflösung des Kieferknochens verursachen.

Wenn die Gefahr der Ausbreitung auf die umliegenden Gewebeareale besteht, können solche Zähne durch eine Wurzelspitzenresektion als Alternative zur Zahnentfernung erhalten werden. Dabei wird durch einen operativen Eingriff das untere Viertel der Wurzel mit dem Entzündungsprozess entfernt. Der Wurzelkanal sollte im Resektionsbereich dicht mit Wurzelfüllmasse aufgefüllt sein.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die orthograde Wurzelfüllung; d. h. durch die Wurzelkanäle von oben
  2. Die retrograde Wurzelfüllung; d. h. dichter Verschluss im Wurzelspitzenbereich von der gekürzten Wurzelspitze her.

Die Wurzelfüllung verhindert die Bakterienzufuhr in das Gewebe um die Wurzelspitze.

Zystenoperation

Kieferzysten sind mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume im Kieferknochen, die langsam und stetig wachsen und dabei nicht nur den Knochen auflösen, sondern auch Zähne und anatomische Strukturen verdrängen können (z. B. Nerven, Gefäße, Kieferhöhle).

Zysten sollten in der Regel vollständig entfernt werden, damit sie nicht wieder neu entstehen (Rezidiv). Sind die Hohlräume die im Knochen entstanden sind größer, sollten sie mit einem Knochenersatzmaterial aufgefüllt werden, damit der Körper den Defekt schneller wieder mit Knochen durchbauen kann. Diese Methode ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird mit Ihnen separat vereinbart.